Zum Inhalt springen Ein Projekt der Landmarken

Aktionsbedingungen: Übernahme von Umzugskosten

Ob Büro, Ladenlokal oder Praxis: Die Landmarken-Familie bringt dich in die passende Fläche. Entdecke attraktive Immobilien in Aachen und profitiere von unserer langjährigen Erfahrung.

Gegenstand der Aktion

Die Landmarken AG, Aachen-Münchener-Allee 9, 52074 Aachen übernimmt zu Gunsten eines Aktionsberechtigten (Ziff. 3) im Rahmen dieser Aktion einmalig einen Teil der nachgewiesenen Umzugskosten („Umzugskostenzuschuss“) bei Abschluss eines neuen gewerblichen Mietvertrags für Flächen in einer von der Landmarken AG oder Stadtmarken GmbH betreuten Immobilie.

Aktionszeitraum

Diese Aktion gilt für Mietverträge, die im Zeitraum vom 01.04.2025 bis 31.12.2025 rechtswirksam abgeschlossen werden und deren zugrundeliegendes Mietverhältnis spätestens zum 31.12.2026 beginnt.

Aktionsberechtigte

Aktionsberechtigte sind ausschließlich gewerbliche Mieter mit Firmensitz in Deutschland,
die über Mietflächen gem. Ziff. 1 einen neuen Mietvertrag über eine feste Laufzeit von mindestens fünf (5) Jahren innerhalb des unter Ziff. 2 benannten Aktionszeitraums abschließen (nachfolgend „Mietvertrag“).

Umfang der Kostenübernahme

Die Höchstgrenze des Umzugskostenzuschusses richtet sich nach der im Mietvertrag festgelegten Mietfläche:

Mietfläche (m²) Erstattungspauschale (netto) maximal:
Bis 500 m² 5.000 EUR
Über 500 bis 1.000 m² 7.500 EUR
Über 1.000 bis 1.500 m² 10.000 EUR
Über 1.500 bis 2.000 m² 12.500 EUR
Über 2.000 m² 15.000 EUR

 

Der Umzugskostenzuschuss versteht sich als Maximalbetrag zzgl. USt. Erstattet werden ausschließlich belegbare, tatsächlich angefallene Umzugskosten, insbesondere:


- Kosten für Transportunternehmen / Speditionen,
- Kosten für Möbeleinlagerung im direkten Zusammenhang mit dem Umzug,
- Kosten für Transportfahrzeuge.

Nicht erstattungsfähig sind:

- Eigenleistungen ohne Beleg (z. B. Umzug in Eigenregie),
- Renovierungs- oder Umbaukosten,
- Maklerprovisionen, Mietausfälle oder doppelte Mietzahlungen.

Nachweis und Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage ordnungsgemäßer Rechnungen und Zahlungsnachweise (z. B. Überweisungsbeleg) innerhalb von 60 Tagen nach Mietbeginn, spätestens jedoch bis drei Monate nach Mietbeginn. Die Unterlagen sind vollständig schriftlich oder per E-Mail einzureichen bei:

Landmarken AG, Aachen-Münchener-Allee 9, 52074 Aachen

Ausschluss der Erstattung

Ein Anspruch auf den Umzugskostenzuschuss und Auszahlung entfällt, wenn:

- der Mietvertrag vor Mietbeginn gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben wird,
- der Mieter zum Zeitpunkt des Zahlungsnachweises mit Zahlungen bei dem jeweiligen Vermieter des neu abgeschlossenen Mietvertrages im Rückstand ist,
- einer der Parteien das Mietverhältnis vor Ablauf von fünf Jahren außerordentlich kündigt oder beendet.

Entfällt der Anspruch auf den Umzugskostenzuschuss aus einem der vorgenannten Gründe und wurde er bereits ausgezahlt, ist der Aktionsberechtigte verpflichtet, den ausgezahlten Umzugskostenzuschuss an die Landmarken AG/Stadtmarken GmbH zurückzuzahlen. Die Rückzahlung hat binnen vier Wochen nach dem Eintritt des zum Entfall des Anspruchs führenden Ereignis zu erfolgen.

Freiwilligkeit und Änderungsvorbehalt

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Vermieters. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Auszahlung besteht nicht. Der Vermieter behält sich vor, diese Aktion jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden. Bereits abgeschlossene Mietverträge im Aktionszeitraum bleiben davon unberührt.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Aachen.

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