Aktionsbedingungen: Übernahme von Umzugskosten
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Gegenstand der Aktion
Die Landmarken AG, Aachen-Münchener-Allee 9, 52074 Aachen übernimmt zu Gunsten eines Aktionsberechtigten (Ziff. 3) im Rahmen dieser Aktion einmalig einen Teil der nachgewiesenen Umzugskosten („Umzugskostenzuschuss“) bei Abschluss eines neuen gewerblichen Mietvertrags für Flächen in einer von der Landmarken AG oder Stadtmarken GmbH betreuten Immobilie.
Aktionszeitraum
Diese Aktion gilt für Mietverträge, die im Zeitraum vom 01.04.2025 bis 31.12.2025 rechtswirksam abgeschlossen werden und deren zugrundeliegendes Mietverhältnis spätestens zum 31.12.2026 beginnt.
Aktionsberechtigte
Aktionsberechtigte sind ausschließlich gewerbliche Mieter mit Firmensitz in Deutschland,
die über Mietflächen gem. Ziff. 1 einen neuen Mietvertrag über eine feste Laufzeit von mindestens fünf (5) Jahren innerhalb des unter Ziff. 2 benannten Aktionszeitraums abschließen (nachfolgend „Mietvertrag“).
Umfang der Kostenübernahme
Die Höchstgrenze des Umzugskostenzuschusses richtet sich nach der im Mietvertrag festgelegten Mietfläche:
Mietfläche (m²) | Erstattungspauschale (netto) maximal: |
Bis 500 m² | 5.000 EUR |
Über 500 bis 1.000 m² | 7.500 EUR |
Über 1.000 bis 1.500 m² | 10.000 EUR |
Über 1.500 bis 2.000 m² | 12.500 EUR |
Über 2.000 m² | 15.000 EUR |
Der Umzugskostenzuschuss versteht sich als Maximalbetrag zzgl. USt. Erstattet werden ausschließlich belegbare, tatsächlich angefallene Umzugskosten, insbesondere:
- Kosten für Transportunternehmen / Speditionen,
- Kosten für Möbeleinlagerung im direkten Zusammenhang mit dem Umzug,
- Kosten für Transportfahrzeuge.
Nicht erstattungsfähig sind:
- Eigenleistungen ohne Beleg (z. B. Umzug in Eigenregie),
- Renovierungs- oder Umbaukosten,
- Maklerprovisionen, Mietausfälle oder doppelte Mietzahlungen.
Nachweis und Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage ordnungsgemäßer Rechnungen und Zahlungsnachweise (z. B. Überweisungsbeleg) innerhalb von 60 Tagen nach Mietbeginn, spätestens jedoch bis drei Monate nach Mietbeginn. Die Unterlagen sind vollständig schriftlich oder per E-Mail einzureichen bei:
Landmarken AG, Aachen-Münchener-Allee 9, 52074 Aachen
Ausschluss der Erstattung
Ein Anspruch auf den Umzugskostenzuschuss und Auszahlung entfällt, wenn:
- der Mietvertrag vor Mietbeginn gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben wird,
- der Mieter zum Zeitpunkt des Zahlungsnachweises mit Zahlungen bei dem jeweiligen Vermieter des neu abgeschlossenen Mietvertrages im Rückstand ist,
- einer der Parteien das Mietverhältnis vor Ablauf von fünf Jahren außerordentlich kündigt oder beendet.
Entfällt der Anspruch auf den Umzugskostenzuschuss aus einem der vorgenannten Gründe und wurde er bereits ausgezahlt, ist der Aktionsberechtigte verpflichtet, den ausgezahlten Umzugskostenzuschuss an die Landmarken AG/Stadtmarken GmbH zurückzuzahlen. Die Rückzahlung hat binnen vier Wochen nach dem Eintritt des zum Entfall des Anspruchs führenden Ereignis zu erfolgen.
Freiwilligkeit und Änderungsvorbehalt
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Vermieters. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Auszahlung besteht nicht. Der Vermieter behält sich vor, diese Aktion jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden. Bereits abgeschlossene Mietverträge im Aktionszeitraum bleiben davon unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Aachen.